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   LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18   

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https://dejure.org/2019,24426
LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18 (https://dejure.org/2019,24426)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.01.2019 - 6 Sa 389/18 (https://dejure.org/2019,24426)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 6 Sa 389/18 (https://dejure.org/2019,24426)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art.3 Abs. 1
    Keine Invalidenrente bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 17231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Vertragsbedingung diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit des Vertrages bekannt gewesen wäre (ständige Rechtsprechung vgl. BAG v. 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 und BAG v. 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26).

    Die Vertragsergänzung muss für den betroffenen Vertragstyp als allgemeine Lösung eines immer wiederkehrenden Interessengegensatzes angemessen sein (vgl. BAG v. 29. Juni 2011 - 5 AZR 651/09 - Rn. 20, v. 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26).

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    Ist der Wortlaut eines Formularvertrages nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (vgl. BAG v. 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14, BAG v. 20. Januar 2015 - 9 AZR 585/13 - BAG v. 25. Februar 2015 - 5 AZR 514/13 - BAG v. 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14).

    Zu berücksichtigen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäftes generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Verwenders bewirkt (vgl. ständige Rechtsprechung BAG v. 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 -, BAG v. 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 -, BAG v. 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 -).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    So entsteht auch während der Arbeitsunfähigkeit des Klägers der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen jährlich, bei einer 5-Tage-Woche, da er im Falle der Arbeitsunfähigkeit erst nach einem Übertragungszeitraum von 15 Monaten verfällt (vgl. EUGH v. 22. November 2011 - C 214/10 - und BAG v. 16. Oktober 2012 - 9 AZR 63/11 -).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck, sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG v. 07. Juli 2015 - 10 AZR 260/14; BAG v. 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, BAG v. 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 -).
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    Zu berücksichtigen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäftes generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Verwenders bewirkt (vgl. ständige Rechtsprechung BAG v. 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 -, BAG v. 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 -, BAG v. 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 -).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15

    Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck, sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG v. 07. Juli 2015 - 10 AZR 260/14; BAG v. 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, BAG v. 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 -).
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck, sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG v. 07. Juli 2015 - 10 AZR 260/14; BAG v. 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, BAG v. 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 -).
  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    Ist der Wortlaut eines Formularvertrages nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (vgl. BAG v. 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14, BAG v. 20. Januar 2015 - 9 AZR 585/13 - BAG v. 25. Februar 2015 - 5 AZR 514/13 - BAG v. 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14).
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    Zu berücksichtigen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäftes generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Verwenders bewirkt (vgl. ständige Rechtsprechung BAG v. 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 -, BAG v. 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 -, BAG v. 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 -).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Vertragsbedingung diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit des Vertrages bekannt gewesen wäre (ständige Rechtsprechung vgl. BAG v. 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 und BAG v. 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26).
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13

    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag -

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 651/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 24.07.2019 - 3 AZN 627/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung - Auslegung

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2019 - 6 Sa 389/18 - wird als unzulässig verworfen.
  • LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses als zulässige Voraussetzung für die Zahlung

    Aus diesen Gründen stellt es keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Arbeitgeber für einen Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsversorgung voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird (vgl. auch LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18 - Höfer-Höfer BetrAVG März 2019 Bd. I Kap. 7 Rn. 63, 66) .
  • LG München I, 27.01.2020 - 31 T 18460/19

    Anwendbarkeit des § 86 VVG auf die Reiserücktrittsversicherung

    In der Rechtsprechung wird die Anwendbarkeit des § 86 VVG auf die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls teils bejaht (LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 7 O 425/15, BeckRS 2016, 117240; LG Hannover, Urteil vom 09.06.2016 - 4 S 36/15, juris; AG Köln, Urteil vom 14.10.2019 - 142 C 353/18, BeckRS 2019, 31335) und teils verneint (LG München I, Urteil vom 27.04.2006 - 31 S 21056/05, BeckRS 2011, 12097; AG Rostock, Urteil vom 29.05.2019 - 47 C 316/18, BeckRS 2019, 17231).
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